Das Selbstbeurlaubungsrecht arbeitnehmerähnlicher Personen. Artikel von Karl von Hase und Mark Lembke, Heidelberg/BRD.
Nach § 2 deutsches Bundesurlaubsgesetz gelten als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. (Betriebs-Berater 1997/1095, Heft 21) (