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ABGB § 1217

ArtikelschauARD 4847/9/97 Heft 4847 v. 24.6.1997

( ABGB § 1217 ) Zur Wirksamkeit eines Ehevertrag es, der den gesetzlichen Güterstand dahin modifiziert, dass das Betriebsvermögen des Unternehmer-Ehepartners nicht dem Zugewinnausgleich unterliegt. Bundesgerichtshof/BRD XII ZR 250/95 v. 26.03.1997. (Betriebs-Berater 1997/1224, Heft 24)

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