Doppelte Geltendmachung von Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag für den einzigen Arbeitnehmer einer OHG, hinsichtlich dessen die Abgabenbehörde die (zutreffende) Rechtsansicht vertreten hat, nicht die OHG, sondern deren Gesellschafter sei der Arbeitgeber gewesen. Artikel von Dr. Christoph Ritz, Wien. (SWK 12/1997)