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MRG § 46a Abs 2

BetriebswichtigesARD 4846/38/97 Heft 4846 v. 20.6.1997

( MRG § 46a Abs 2 ) Ist der Hauptmieter eines Geschäftslokals vor dem 1. 3. 1994 verstorben, kann die stufenweise Anhebung des Hauptmietzins es beim Erben des Unternehmens nicht erfolgen. OGH 5 Ob 2307/96t v. 08.10.1996.

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