( AlVG § 25 ) Dass eine Gebietskrankenkasse rückwirkend feststellt, dass ein zu einem geringfügigen Entgelt eingegangenes Dienstverhältnis tatsächlich der Vollversicherung unterliegt, ergibt noch nicht zwingend die Rückforderbarkeit von während des geringfügigen Dienstverhältnisses bezogenen Arbeitslosengeld.
VwGH 95/08/0127 v. 23.04.1996