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EStG § 11

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4846/15/97 Heft 4846 v. 20.6.1997

( EStG § 11 ) Im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG 1988 kann durch eine selektive Vorlage des in § 11 Abs 1 Z 2 EStG genannten Verzeichnisses eine vorzeitige (Teil-)Auflösung der Mietzinsrücklage errechnet werden. BMF v. 15.04.1997. (SWK 16/1997)

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