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EStG § 2 Abs 2, BAO § 119

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4846/6/97 Heft 4846 v. 20.6.1997

( EStG § 2 Abs 2, BAO § 119 ) Bei Rentabilitätsberechnungen hinsichtlich einer Vermietungstätigkeit ist es Sache des den Verlustausgleich begehrenden Steuerpflichtigen, der Abgabenbehörde alle Beurteilungskriterien offen zu legen, aus denen sich die Einkunftsquelleneigenschaft seiner - Verluste erbringenden - Betätigung zuverlässig beurteilen lässt. Diese den Abgabepflichtigen treffende Obliegenheit bedeutet dabei nicht eine im Gesetz nicht vorgesehene Verschiebung der Beweislast auf ihn, sondern ist nur Ausfluss seiner Offenlegungspflichten. VwGH 92/14/0231 v. 17.12.1996. (Bescheid aufgehoben)

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