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AngG § 27 Z 1

Neu kundgemachte KollektivverträgeARD 4846/4/97 Heft 4846 v. 20.6.1997

( AngG § 27 Z 1 ) Verkauft ein Arbeitnehmer bei Betreuung eines Messestandes einen Messeartikel irrtümlich statt um den Aktionspreis von S 179,- zum Normalpreis von S 198,- und rechnet er sodann mit dem Arbeitgeber unter Zugrundelegung des höheren Preises ab, rechtfertigt dies nicht die Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit. OGH 9 Ob A 2286/96h v. 26.03.1997.

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