In der Normenhierarchie des Europarechts nehmen die folgenden konstituierenden Verträge der Gemeinschaft (die Gründungsverträge), und zwar
- EGKSV, Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1951,
- EWGV, Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 und