vorheriges Dokument
nächstes Dokument

SV-Behandlung von Ferialpraktikanten

SozialversicherungARD 4845/33/97 Heft 4845 v. 17.6.1997

Eine Ferialpraxis kann nicht im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses (§ 4 Abs 4 ASVG) ausgeübt werden, weil dann, wenn bereits die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung als Ferialpraktikant oder Dienstnehmer vorliegen, gar nicht mehr zu prüfen ist, ob es sich allenfalls um ein freies Dienstverhältnis (§ 4 Abs 4 ASVG) handeln könnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte