( AVRAG § 3 ) Eine Berufung auf die Vorschriften der RL 77/187/EWG des Rates v. 14. 2. 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen ist hinsichtlich eines Unternehmensübergangs, der zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem die Richtlinie in dem betreffenden Mitgliedstaat noch keine rechtlichen Wirkungen entfaltet hat, nicht möglich. EuGH Rs. C-336/95 v. 17.04.1997, Fall Trevejo. (