( BAO § 9 ) Das Verschulden des Geschäftsführers in Zusammenhang mit der Haftung für Umsatzsteuer ist wie bei anderen Abgaben (mit Ausnahme von Lohn- und Kapitalertragsteuer) zu beurteilen. Bei Mittellosigkeit der GmbH ist die Erlassung eines Haftungsbescheides rechtswidrig; es darf nicht davon ausgegangen werden, dass die Umsatzsteuer mit den Entgelten vereinnahmt worden und daher zur Verfügung gestanden sei. VwGH 93/15/0129 v. 20.11.1996. (Bescheid aufgehoben)