( VStG § 9 Abs 1 ) Der Geschäftsführer einer „Ausländer-GmbH“ ist auch dann für die Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschrift en verantwortlich, wenn das Firmenbuchgericht die Eintragung der GmbH an sich wegen Verletzung gesetzlicher Bestimmungen nicht bewilligen hätte dürfen. VwGH 95/02/0243, 0244 v. 26.01.1996. (Beschwerden abgewiesen)