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Änderung des AlVG

Betriebswichtige GesetzeARD 4844/12/97 Heft 4844 v. 13.6.1997

Änderung des AlVG

1. Verfügbarkeit der Ausländer zur Arbeitsvermittlung

Durch eine Änderung des § 7 Abs 3 und 4 AlVG ab 1. 1. 1998 wird jener Aspekt der Verfügbarkeit der Arbeitslosen zur Arbeitsvermittlung neu geregelt, der die Berechtigung zur Arbeitsaufnahme in Österreich betrifft. Der Ausländer wird dann vermittelbar sein, wenn ihm die „Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung auf Grund der gesetzlichen Vorschriften nicht verwehrt“ ist.

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