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VwGG § 30 Abs 2, FrG § 18, AufG § 5 Abs 1

Verfahrensrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4844/9/97 Heft 4844 v. 13.6.1997

( VwGG § 30 Abs 2, FrG § 18, AufG § 5 Abs 1 ) Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung für die Beschwerde gegen einen das Aufenthaltsverbot verfügenden Bescheid hat insoweit über den Aufschub der unmittelbaren Vollstreckung hinausgehende Wirkungen, als der Bescheid vorläufig keine Rechtswirkungen zu entfalten vermag. Danach ist davon auszugehen, dass mit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung alle mit dem das Aufenthaltsverbot aussprechenden rechtskräftigen Bescheid verbundenen Wirkungen aufgeschoben worden sind, somit auch die Bindungswirkung und die Tatbestandswirkung dieses Bescheides. VwGH 95/19/0684 v. 17.10.1996. (Bescheid aufgehoben)

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