vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG § 22, § 23

Lohnsteuer und AbgabenARD 4843/38/97 Heft 4843 v. 10.6.1997

( EStG § 22, § 23 ) Die bloße Umwidmung eines seit vielen Jahren land- und forstwirtschaftlich genutzten Grund und Bodens in Bauland mit nachfolgendem Verkauf der umgewidmeten Flächen führt noch nicht zu einem Gewerbebetrieb. Um von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen zu können, müsste noch die Aufschließung des Grund und Bodens zum Zwecke der Baureifmachung hinzukommen. Es ist also erst die planmäßige Erschließung von Bauland und dessen Verwertung als gewerbliche Tätigkeit anzusehen (vgl. VwGH 92/14/0064 v. 22. 9. 1992 = ARD 4423/3/92). BMF v. 3. 7. 1996. (SWK 36/1996)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte