Mit Inkrafttreten des neuen Karenzgeldgesetzes (KGG) am 1. 7. 1997 ändert sich auch die Zuständigkeit der auszahlenden Stelle mit diesem Zeitpunkt.
Mit Inkrafttreten des neuen Karenzgeldgesetzes (KGG) am 1. 7. 1997 ändert sich auch die Zuständigkeit der auszahlenden Stelle mit diesem Zeitpunkt.