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Begriff „erweiterter Aufgabenbereich“ und Einstufung

ArbeitsrechtARD 4843/29/97 Heft 4843 v. 10.6.1997

( ABGB § 914, § 1153 , KV-ÖGB) Unter „erweitertem Aufgabenbereich“ eines Gewerkschaftssekretär s sind Aufgaben zu verstehen, die außerhalb des räumlichen oder fachlichen Wirkungsbereiches der Gewerkschaft erfolgen.

OGH 9 Ob A 2227/96g v. 13.11.1996

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