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Kostenersatzpflicht für Sondernotstandshilfe

SozialversicherungARD 4839/22/97 Heft 4839 v. 21.5.1997

( FAG § 2 Abs 2, AlVG § 39 ) Die Kostenersatzpflicht der Gemeinden an den Bund hinsichtlich der an in der Gemeinde lebende alleinstehende Mütter ausbezahlten Sondernotstandshilfe, für deren Kinder eine Unterbringungsmöglichkeit fehlt, ist sachlich gerechtfertigt und nicht gleichheitswidrig.

VfGH B-2603/96 v. 23.01.1997

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