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AngG § 23

RechtsmittelerledigungenARD 4838/8/97 Heft 4838 v. 16.5.1997

( AngG § 23 ) Der Berufung gegen das Urteil des ASG Wien 4 Cga 147/96g v. 5. 8. 1996 = ARD 4833/17/97, betreffend Zusammenrechnung von Dienstzeiten, die durch gerechtfertigte Entlassung geendet haben, zur Ermittlung des Abfertigungsanspruchs, wurde keine Folge gegeben. OLG Wien 8 Ra 56/97g v. 11.04.1997, Revision zulässig.

Anm.: Bestätigt durch OGH 9 Ob A 262/97p v. 27. 8. 1997, ARD 4883/11/97

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