( ABGB § 94 ) Eigenes Erwerbseinkommen, das ein Ehepartner nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft nur auf Grund der durch Unterhaltsverletzung des anderen Partners entstandenen Not erwirbt, schmälert den Unterhaltsanspruch nicht.
OGH 4 Ob 2019/96g v. 29.05.1996