( EStG § 2 Abs 3 Z 6 ) Der finanzielle Ausgleich für die Gebrauchsüberlassung eines Mietobjekts durch eine Miteigentümergemeinschaft an einen der Miteigentümer stellt keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar.
VwGH 95/13/0227 v. 11.12.1996
Die Zuordnung von Mietobjekten zum Unternehmensbereich einer Miteigentümergemeinschaft hängt sowohl ertrag- als auch umsatzsteuerlich davon ab, ob sich die der Nutzung dieser Objekte zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse als solche erweisen, mit denen die Miteigentümergemeinschaft Räume einem von ihr verschiedenen Steuerrechtssubjekt entgeltlich zur Nutzung überlassen hat. Eine Bejahung dieser Frage hat zur Voraussetzung,