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Schuldzinsen für nur mittelbare der Einkunftserzielung dienende Aufwendungen

Lohnsteuer und AbgabenARD 4837/17/97 Heft 4837 v. 13.5.1997

( KStG § 12 Abs 2, EStG § 20 Abs 2 ) Schuldzinsen für den Erwerb von Beteiligungen, aus denen unmittelbare steuerfreie Einkünfte erfließen, sind auch dann nicht abzugsfähige, wenn die Beteiligungen dem Aufbau von Geschäftsbeziehungen dienen, aus denen steuerpflichtige Einnahmen erfließen.

VwGH 96/15/0188, AW 96/15/0039 v. 20.11.1996

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