( FLAG § 2, § 2a, § 3 ) Lebt das Kind eines im Ausland lebenden österreichischen Staatsbürgers, das die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, im Haushalt der in Österreich lebenden ausländischen Kindesmutter, die weder in Beschäftigung steht, noch das fünfjährige Aufenthaltserfordernis erfüllt, besteht für dieses Kind kein Anspruch auf Familienbeihilfe.