( ArbVG § 101 ) Die Klage auf Zustimmung zu einer Versetzung kann nur gegen den die Zustimmung verweigernden Betriebsrat, nicht aber gegen den zu versetzenden Arbeitnehmer gerichtet werden, auch wenn dieser selbst Vorsitzender des Betriebsrats ist.
OGH 8 Ob A 2053/96m v. 30.01.1997