( UStG § 10 Abs 2 Z 1 ) Werden in Zusammenhang mit einer Unterrichtsleistung Skripten und Broschüren verkauft, unterliegen diese nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.
VwGH 96/14/0016 v. 28.01.1997
Gemäß § 10 Abs 2 Z 1 UStG 1972 ermäßigt sich die Steuer auf 10% für die Lieferungen der in der Anlage A aufgezählten Gegenstände (u.a. Bücher, Broschüren und ähnliche Druckerzeugnisse).