( ASGG § 54 ) Die Feststellungskompetenz des OGH über Anträge von kollektivvertragsfähigen Körperschaften auf Feststellung des Bestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
VfGH G 52-56/95G-1318/95,G-146/96 v. 11.12.1996