( EStG § 5 ) Anschlussgebühren für das Kabelfernsehen sind keine zeitraumbezogene Leistung und können daher auch dann nicht auf die steuerliche Nutzungsdauer des Kabelanschlusses umgelegt werden, wenn nach handelsrechtlich en Vorschriften hinsichtlich der Behandlung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ein Wahlrecht besteht, derartige Zuschüsse entweder von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen oder die Zuschüsse zu passivieren und in der Folge - über die Nutzungsdauer des Anlagegegenstand es verteilt - aufzulösen.