( ASVG § 255 Abs 1 und 2 ) Soweit bei Wohnberatungen für Tischlererzeugnisse noch qualifizierte Teiltätigkeiten aus dem Tischlerberuf ausgeführt werden, kann ein Tischler darauf auch dann verwiesen werden, wenn er sich zuvor einer (kaufmännisch en) Ausbildung unterziehen muss.
OGH 10 Ob S 2088/96y v. 11.06.1996