( ASVG § 253 Abs 1 ) Genießt ein Versicherter Berufsschutz im erlernten Beruf als Wasserleitungsinstallateur und kann er in Hinblick auf das erhobene Leistungskalkül diesen Beruf (oder verwandte handwerkliche Berufe) nicht mehr ausüben, kann er im Rahmen dieses Berufsschutzes auf die Angestelltentätigkeit eines Baumarktberater s (für Installationsbedarf) verwiesen werden.
OGH 10 Ob S 2339/96k v. 08.10.1996