( HbG § 18 Abs 6 lit c ) Verreist ein Hausbesorger ins Ausland, ohne dies der Hausinhabung bzw. Hausverwaltung anzuzeigen und ohne für Vertretung zu sorgen, zerstört dies die Vertrauensbasis für eine weitere ordnungsgemäße Zusammenarbeit mit dem Hauseigentümer und begründet Vertrauensunwürdigkeit.
OGH 9 Ob A 2090/96k v. 12.06.1996