Der Entwurf der BAG-Novelle sieht Folgendes vor:
Das Überprüfungsverfahren beim erstmaligen Ausbilden von Lehrlingen bleibt, die Sozialpartner sichern allerdings ein rasches und unbürokratisches Verfahren zu. Die Ausbilderprüfung soll auch durch Absolvierung einer anerkannten Kursmaßnahme mit abschließendem Fachgespräch abgelegt werden können.