( UStG § 12, § 13 ) Erhält ein Arbeitnehmer - beim Arbeitgeber als Betriebsausgaben anzuerkennende - Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, dürfen, weil er als Arbeitnehmer und nicht als Unternehmer anzusehen ist, aus den Fahrtkostenzuschüssen keine Vorsteuerbeträge herausgerechnet werden. VwGH 92/14/0078 v. 26.11.1996. (Beschwerde abgewiesen)