( UStG § 2 Abs 1, RL 77/388/EWG ) Der bloße Eigentumserwerb und Besitz von Schuldverschreibung en, die nicht einer anderen Unternehmenstätigkeit dienen, und der Zufluss des Ertrages aus diesen sind nicht als wirtschaftliche Tätigkeiten anzusehen, die den Urheber dieser Umsätze zum Steuerpflichtigen machen. EuGH Rs C-80/95 v. 06.02.1997, Fall Harnas & Helm CV. (