( EStG 1988 § 3 Abs 1 Z 3, UStG 1994 § 1 ) Ein Stipendium (hier: Habilitationsstipendium ohne Verpflichtung), das nicht mit der Auflage verbunden ist, eine wissenschaftliche Tätigkeit im Ausland auszuüben, ist auch dann grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, wenn es zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten verwendet wird. In umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht stellen Zuwendungen, denen eine Verpflichtung des Empfängers dem Geber gegenüber nicht gegenübersteht, kein umsatzsteuerbares Entgelt dar. BMF v. 29.10.1996. (ÖStZ 1997/28, Heft 1/2)