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ASVG § 135 Abs 3, § 361 Abs 3

ArtikelschauARD 4834/22/97 Heft 4834 v. 25.4.1997

( ASVG § 135 Abs 3, § 361 Abs 3 ) Dienstgeber haben nur jene Krankenscheingebührensumme bis zum 15. des Folgemonats abzuführen, die bis zum Zeitpunkt der Lohn-/Gehaltsabrechnung ermittelt werden kann (vgl. Information des HVSVT = ARD 4796/28/96). Artikel von Mag. Dr. Wolfgang Höfle, Wien. (ecolex 1997/117, Heft 2)

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