( EStG § 14 ) Das BMF teilt mit, dass Rückdeckungsversicherung en für Abfertigungen steuerlich auch in solchen Fällen nach Abschn 61 A Pkt 6 EStR zu behandeln sind, in denen sie auf Dienstverhältnisse abstellen, die durch den Tod des Arbeitgebers beendet werden. BMF v. 30.01.1997. (ÖStZ 1997/123, Heft 6)