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Hausgehilfin bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit

Lohnsteuer und AbgabenARD 4833/29/97 Heft 4833 v. 22.4.1997

( EStG § 34 ) Die Kosten einer Hausgehilfin, die bloß stundenweise die üblichen Arbeiten einer Haushaltshilfe durchführt, stellen bei entsprechendem Einkommen auch dann keine außergewöhnliche Belastung dar, wenn Krankheit oder Pflegebedürftigkeit vorliegt.

VwGH 94/15/0141 v. 20.11.1996

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