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Verein Jüdisches berufliches Bildungszentrum (JBBZ) und Kommunalsteuerpflicht

Lohnsteuer und AbgabenARD 4833/26/97 Heft 4833 v. 22.4.1997

BMF v. 04.04.1997

Obwohl dem BMF im Rahmen der Erhebung der Kommunalsteuer durch die Gemeinden keine aufsichtsbehördliche Kompetenz zukommt, wird vorbehaltlich dieser Feststellung zu einer Anfrage bemerkt:

Von der Kommunalsteuer befreit sind Vereine, soweit sie mildtätigen Zwecken und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge dienen (§ 8 Z 2 KommStG 1993).

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