( BAO § 21 ) § 21 Abs 1 BAO kann nicht die Bedeutung beigemessen werden, einzelnen Tatbestandsmerkmalen einer Begünstigungsvorschrift zu derogieren. Stellt eine Befreiungsbestimmung (hier: § 3 Abs 1 Z 3 VermStG) darauf ab, dass an dem betreffenden Unternehmen mittelbar oder unmittelbar ausschließlich Gebietskörperschaften beteiligt sind, ist die als Voraussetzung der Begünstigung normierte Ausschließlichkeit nicht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen, so dass auch „Miniatur-Aktien-Beteiligungen“ Dritter die Begünstigung ausschließen. VwGH 93/13/0010 v. 24.09.1996. (Beschwerde abgewiesen)