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EStG § 12

Lohnsteuer und AbgabenARD 4832/44/97 Heft 4832 v. 18.4.1997

(EStG § 12) In einem örtlichen Ordinationswechsel eines Zahnarztes unter Mitnahme des Patientenstocks - z.B. vom 21. in den 19. Wiener Bezirk - ist in der Regel eine bloße Betriebsverlegung zu sehen (BMF v. 7. 7. 1992 = ARD 4404/18/92). Auf den aus der Veräußerung der alten Ordinationseinrichtung erzielten Gewinn ist § 12 EStG anwendbar (vgl. FLD Wien, NÖ, Bgld v. 30. 11. 1989, ÖStZ 1990/291). BMF v. 31.03.1997.

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