( ASVG § 255 Abs 1 ) War ein im Beobachtungszeitraum überwiegend als Kellner (stellvertretender Restaurantleiter) beschäftigter Versicherter in diesem Zeitraum auch in seinem erlernten Beruf als Blechschlosser beschäftigt, kann er auf diesen Beruf, aber auch auf den eines Küchenkassier s auch dann verwiesen werden, wenn er diesen nicht überwiegend ausgeübt hat.
OGH 10 Ob S 2320/96s v. 12.09.1996