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AuslBG § 4 Abs 6 Z 2 lit c

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4832/13/97 Heft 4832 v. 18.4.1997

( AuslBG § 4 Abs 6 Z 2 lit c ) Eine Verkürzung der vorgesehenen Arbeitszeit allein vermag an der Identität des mit einer ausländischen Ersatzkraft zu besetzenden Arbeitsplatzes nichts zu ändern. VwGH 95/09/0030 v. 08.02.1996. (Bescheid aufgehoben)

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