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Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der BUAG-Winterfeiertagsregelung

Betriebswichtige GesetzeARD 4832/1/97 Heft 4832 v. 18.4.1997

Verordnung des BMAGS; BGBl II 1997/99, ausgegeben am 10. 4. 1997

§ 1. Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung beträgt für eine Anwartschaftswoche das 1,20fache des um 20% erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a Abs 3 und 4 BUAG.

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