( BAO § 212a ) Da eine Aussetzung voraussetzt, dass die Einhebung der betreffenden Abgabe von der Erledigung einer Berufung abhängt, liegen die Voraussetzungen für eine Aussetzung nicht vor, wenn gegen die Berufungsentscheidung eine VwGH-Beschwerde erhoben wurde. VwGH 96/16/0200 (AW 96/16/0041) v. 03.10.1996. (Beschwerde abgewiesen)