( DHG § 1, § 3, ABGB § 1014 ) Beschädigt ein Arbeitnehmer bei Erfüllung seiner dienstvertraglichen Pflichten ein im Eigentum eines Dritten stehendes dem Arbeitgeber für betriebliche Zwecke zur Verfügung gestelltes Kfz, unterliegen die Schadenersatzansprüche des Dritten den Beschränkungen des DHG und kann der Arbeitnehmer nicht bloß auf seine Regressmöglichkeit gegen den Arbeitgeber verwiesen werden.