( KommStG § 2 Abs 1, EStG § 22 Z 2 ) Bei durchgehender persönlicher Tätigkeit im Betrieb und Auszahlung eines gleichbleibenden Geschäftsführerbezuges ist auch der Alleingesellschafter einer GmbH kommunalsteuerpflichtig.
VwGH 96/14/0028 v. 26.11.1996
( KommStG § 2 Abs 1, EStG § 22 Z 2 ) Bei durchgehender persönlicher Tätigkeit im Betrieb und Auszahlung eines gleichbleibenden Geschäftsführerbezuges ist auch der Alleingesellschafter einer GmbH kommunalsteuerpflichtig.
VwGH 96/14/0028 v. 26.11.1996