( BPGG § 4 Abs 2, EinstV § 1 Abs 4 ) Aus dem Charakter der Mindestwerte (in der Einstufungsverordnung zum BPGG) als Pauschalwerte ist auch abzuleiten, dass der offenbar auf einen Tag bezogene Mindestwert für die Zubereitung von Mahlzeiten auch dann anzunehmen ist, wenn z.B. nur das Mittagessen nicht zubereitet werden kann. OGH 10 Ob S 2176/96i v. 16.07.1996.