( ASGG § 61, ArbVG § 122 Abs 1, ABGB § 1431 ) Das an ein freigestelltes BR-Mitglied, dessen Entlassung vom Arbeitsgericht nachträglich zugestimmt wurde, ausbezahlte Entgelt kann, sofern kein Rückforderungsvorbehalt getroffen wurde, nicht zurückgefordert werden.
OLG Wien 9 Ra 285/96i v. 24.01.1997