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Rückforderung des Entgelts bei rechtswirksam entlassenen freigestellten BR-Mitgliedern

ArbeitsrechtARD 4828/34/97 Heft 4828 v. 2.4.1997

( ASGG § 61, ArbVG § 122 Abs 1, ABGB § 1431 ) Das an ein freigestelltes BR-Mitglied, dessen Entlassung vom Arbeitsgericht nachträglich zugestimmt wurde, ausbezahlte Entgelt kann, sofern kein Rückforderungsvorbehalt getroffen wurde, nicht zurückgefordert werden.

OLG Wien 9 Ra 285/96i v. 24.01.1997

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