( ArbVG § 105 Abs 3 Z 1 lit c und Z 2 ) Wird ein Arbeitnehmer, nachdem er eine Betriebsversammlung zur Bestellung des Wahlvorstandes für eine BR-Wahl einberufen hat, unmittelbar aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt und gleichzeitig dienstfrei gestellt, erscheint eine verpönte Motivkündigung wahrscheinlicher.
OGH 8 Ob A 2308/96m v. 14.11.1996